Behandlungspflege im Rahmen von SGB V (Krankenkasse)

Die Behandlungspflege im Rahmen des Sozialgesetzbuches V umfasst u. a. die medizinische Hilfestellung bei unseren Patient*innen, die durch unsere ausgebildeten Pflegekräfte durchgeführt und begleitet wird. Dazu gehört eine Vielzahl von Tätigkeiten, die wir in regelmäßiger Absprache mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin auf die Bedürfnisse und Besonderheiten unserer Patient*innen abstimmen. Die Grundlage hierfür bildet eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Verordnung über die häusliche Krankenpflege.

Eine Auswahl zu den Leistungen, die von unseren ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden können, finden Sie im Folgenden:

  • Absaugen von Sekreten
  • Messen des Blutdrucks und/oder des Blutzuckers
  • Überwachung von Infusionen
  • Port-Versorgung mit Gabe von intravenöser Medikation sowie Wechseln der Portnadel
  • Inhalationen
  • Injektionen intramuskulär und subkutan
  • Versorgung suprapubischer Katheter
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Spezielle Krankenbeobachtung
  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Versorgung bei PEG (Perkutane endoskopische Gastrostomie)
  • Stomaversorgung
  • Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Anlegen und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfen