Leistungen der Grundpflege nach SGB V (Krankenhausvermeidung)

Abseits der speziellen medizinischen Unterstützung bieten wir selbstverständlich auch eine Grundpflege im Sinne des Sozialgesetzbuches V an. Diese dient dazu, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Hierfür übernimmt die Krankenversicherung die erforderliche Grundpflege und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung für einen begrenzten Zeitraum von bis zu vier Wochen. Die Grundlage für die Krankenhausvermeidungspflege bildet eine vom Arzt ausgestellte Verordnung, die die Notwendigkeit bescheinigt. Hierbei schließen wir auch die Angehörigen der pflegebedürftigen Person mit ein, die wir anleiten und beratend begleiten.

Eine Auswahl an Leistungen ist hier aufgeführt:

  • Anleitung bei der Grundpflege im häuslichen Bereich (Beratung der Kunden und ihrer Angehörigen)
  • Körperpflege
  • Hilfestellung bei der Ausscheidung
  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr (bei Sondennahrung, Prophylaxen)