Leistungen der Pflegeversicherung Pflege im Rahmen des SGB XI:
- Morgen- und Abendtoilette (Waschen des ganzen Körpers oder nur von Teilen)
- Lagern und Betten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (auch Anleitung)
- Darm- und Blasenentleerung
- Darm- und Blasenentleerung mit Intimpflege
- Hilfe beim Verlassen/Aufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen
- Wohnung heizen (Ofenheizung)
- Wohnung aufräumen
- Wohnung reinigen
- Kleidung waschen und wechseln
- einkaufen
- Mahlzeiten zubereiten
- Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI seit 1.1.2015 Betreuungs- und Entlastungsangebote
Betreuungsleistungen:
- Pflegebedürftige beaufsichtigen
- Haustiere füttern und pflegen
- gemeinsames Kochen und Backen
- Erinnerungsordner oder Fotoalben anfertigen
- Musik hören, singen, tanzen
- Brett-, Karten- oder Gesellschaftsspiele spielen
- Spaziergänge und kleine Ausflüge unternehmen
- lesen oder vorlesen
- Fotoalben anschauen
- Orientierungstraining
- Biographieorientierte Gespräche
- Mobilisation in Begleitung der Betreuungskräfte, z.B. Treppen steigen, spazieren gehen
Ergänzungsleistungen:
- Korrespondenz mit Behörden
- Botengänge
- Hilfe bei Antragsstellungen
- Angehörige schulen, z.B. bei Lagerungs- und Transfertechniken
- Krankenhauseinweisung, vorbereiten z.B. Tasche packen, Kühlschrank aufräumen, Angehörige informieren
...denn Pflege braucht Vertrauen!